Allgemeine Geschäftsbedingungen – www.mcflight.ch

DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der UTA Projekt GmbH - mcflight.ch

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Buchenden und UTA Projekt GmbH, im nachfolgenden UTAP genannt, als Vermittler und den Leistungsträgern der Reiseeinzelleistungen und /oder den Reiseveranstaltern für den Reisevertrag i. S. des § 651 ff BGB. UTAP weist alle Buchenden, Teilnehmer und Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass Reiseverträge nicht mit UTA Projekt GmbH, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Servicepartner / Leistungsträger unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Servicepartner / Leistungsträgers zustande kommen. Einzelheiten sowie die vollständigen Bedingungen erfragen Sie über unsere Service Center und auf der folgenden Seite:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Servicepartner

Es kommt mit UTAP ein Vermittlungsauftrag zustande. Daher gelten die nachfolgenden Bedingungen ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen der Servicepartner / Leistungsträger, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen. UTAP ist nicht zur Prüfung der Angaben der Servicepartner verpflichtet und haftet gegenüber einem Buchenden / Teilnehmer / Reisenden nicht für die Richtigkeit der von dessen möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben, sofern UTAP diese Daten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch übermittelt oder diese Daten trotz gewichtiger Bedenken hinsichtlich deren Richtigkeit übermittelt. Für den Vermittlungsvertrag gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Buchenden / Teilnehmer / Reisenden ist, soweit sie mit den nachfolgenden AGB nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Der Vermittlungsvertrag ist mit der Ausstellung der Tickets oder dem Übersenden der Buchungsbestätigung durch UTAP abgeschlossen. Auch den Fall, dass der verbindliche Buchungsauftrag durch den Buchenden vor der Übersendung der Buchungsbestätigung / Rechnung / Reiseunterlagen oder der Zahlung durch eine der angegebenen Zahlungsmöglichkeiten, storniert oder rückgängig gemacht wird, regeln diese AGB. Alle über die Vermittlungsleistung hinausgehenden Dienstleistungen sind UTAP, auf Grund eines neuen Vertrages zwischen Ihnen als Buchenden und UTAP, gesondert zu vergüten. Weiteres zu den Kosten regeln diese AGB.

Website

Website Betreiberin von mcflight.ch ist die UTA Projekt GmbH. Der Vertrag zwischen dem Buchenden / Teilnehmer / Reisenden unterliegt deutschem Recht.

Vertragsinhalt - Verbindlicher Buchungsauftrag

Der verbindliche Buchungsauftrag kommt zustande, sobald der Buchende in der Maske den Button "Zahlungspflichtig Buchen“ bzw. "Jetzt Zahlungspflichtig buchen" angeklickt hat. Dies ist der rechtsverbindliche Auftrag an UTAP, für Buchende eine Beförderung oder sonstige touristische Einzelleistung bei einem bestimmten Servicepartner / Leistungsträger oder einen Reisevertrag bei einem Veranstalter zu vermitteln. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil unserer Pflichten als Reisevermittler. An diesen Buchungsauftrag ist der Buchende 72 Stunden gebunden. Innerhalb dieser Frist nimmt UTAP den Buchungsauftrag an oder setzt sich mit dem Buchenden in Verbindung. Als Annahme gilt grundsätzlich die verbindliche Bestätigung in Form der Rechnung von UTAP mit der Folge, dass das dafür geschuldete Entgelt unverzüglich zur Zahlung fällig ist, wenn es sich nicht um den Auftrag zum Abschluss eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter handelt. Handelt es sich um die Buchung einer Reiseveranstaltung mit einem Reiseveranstalter gelten dessen Bestimmungen zum Zahlungs- und Sicherungsverfahren.

Die Vermittlung gilt als erfolgt, sobald die Buchungsbestätigung / Rechnung / Reiseunterlagen/ (e-)Tickets an den Kunden abgesendet wurden. Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene(n) Buchungsbestätigung / Rechnung / Reiseunterlagen / (e-)Tickets unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen und umgehend nach Kenntnis UTAP ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Wir informieren Sie, dass wir den Vertragstext nicht speichern. Sie erhalten mit unserer Buchungsbestätigung per E-Mail eine Übersicht über die von Ihnen gewählte Reiseleistung und deren Kosten.

Zahlungsverpflichtet für das insgesamt abgerechnete Reiseentgelt einschließlich der Bearbeitungs- und Service-Entgelt (Reisepreis) ist grundsätzlich der Buchende bzw. der von ihm angegebene Zahlungsschuldner. Der Buchende haftet auf den vollen Reisepreis, wenn der Reisepreis nicht vom angegebenen Zahlungsverpflichteten geleistet wird.

Der Auftrag an UTAP besteht in der reinen Vermittlung der gebuchten Flüge und ist mit Ausstellung der Buchungsbestätigung / Rechnung / Reiseunterlagen/ (e-)Tickets abgeschlossen. Jedwede Änderung einer abgeschlossenen Buchung durch den Buchenden, sind nicht Teil dieses Vermittlungsauftrages und daher, nach Auftrag durch den Kunden, gesondert zu vergüten. Weitere Informationen zu den anfallenden Kosten sind unter „Umbuchung und Storno“ sowie "Entgelte für Zusatzleistungen seitens UTAP" in diesen AGB detailliert aufgeführt.

Für den Fall, dass der verbindliche Buchungsauftrag durch den Buchenden vor der Übersendung der Buchungsbestätigung / Rechnung / Reiseunterlagen oder Zahlung durch eines der angegebenen Zahlungsmöglichkeiten storniert oder rückgängig gemacht wird, hat der Buchende eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro pro Person, maximal allerdings 100 Euro pro Vorgang, nach den Regeln der Geschäftsbesorgung, zu tragen.

Vertragsinhalt - Buchungsauftrag auf Option

Im Falle einer Buchung auf Option wird ein Serviceentgelt in Höhe von 15 Euro pro Vorgang erhoben. Dieses Serviceentgelt ist nicht erstattbar. Eine Stornierung des Buchungsauftrages auf Option ist während der vereinbarten Optionsfrist stets kostenfrei möglich. Nach Ablauf der Optionsfrist und ohne vorherige Stornierung kommt mit UTAP ein verbindlicher Buchungsauftrag zustande. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Bestimmungen für verbindlicher Buchungsauftrag.

Haftung von UTAP

UTAP bemüht sich sicherzustellen, dass die auf der Webseite verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind. Jegliche Haftung von UTAP ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn es werden wesentliche Vertragspflichten verletzt (Kardinalpflichten). UTAP haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur für typische und vorhersehbare Schäden. Die Haftung von UTAP ist bei leichter Fahrlässigkeit für jeden Einzelfall beschränkt auf den Höchstbetrag für die gebuchte Leistung, aus welcher der Anspruch resultiert. Für die Durchführung, der von den Leistungsträgern erbrachten Leistungen ist jede Haftung von UTAP ausgeschlossen. Alle Schadensersatzanspüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, sowie sonstiger Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt bei von UTAP verschuldeten Verletzungen des Lebens, oder von UTAP zu vertretenden Körper- oder Gesundheitsschäden, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens UTAP. Soweit die Haftung von UTAP ausgeschlossen ist, gilt dieser Haftungsausschluss auch für die Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter, sowie Erfüllungsgehilfen von UTAP.

 ## Vermittlungsentgelt (Service-Entgelt)

UTAP erhebt für Vermittlung der Reise ein Vermittlungsentgelt (Service-Entgelt). Dieses wird bei Stornierung der Reise nicht erstattet, es sei denn die Stornierung beruht auf einem Verschulden von UTAP und/oder ihren Erfüllungsgehilfen. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass gar kein oder ein geringer Aufwand entstanden ist.

Umbuchung und Storno

Die Umbuchung einer gebuchten und bestätigten Reise ist nur durch Rücktritt von der gebuchten und gleichzeitig erneuter Buchung einer anderen Reise möglich, es sei denn, der Leistungsträger hat hierfür besondere Bestimmungen vorgesehen. Eventuelle Unkosten für Umbuchung oder zu zahlende Teilreisevergütungen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.

Die Möglichkeit, eine Stornierung einer Buchung vornehmen zu können, richtet sich ausschließlich nach den Reiseverträgen / Beförderungsverträgen bzw. AGB des jeweiligen Leistungsträgers und kann von UTAP nicht beeinflusst werden. Je nach Tickettarif, Stornierungszeitpunkt sowie Leistungsträger kann es in manchen Fällen vorkommen, dass seitens des jeweiligen Leistungsträgers bzw. der jeweiligen Fluggesellschaft keinerlei Rückerstattung erfolgt. Einzelheiten sowie die vollständigen Bedingungen erfragen Sie über unsere Service Center. Eine Teilrückerstattung für nicht abgeflogene Teilstrecken wird in der Regel gemäß den Bedingungen der Fluggesellschaften ausgeschlossen. UTAP wird dem Buchenden nach bestem Wissen und Gewissen Auskünfte geben, haftet allerdings weder für Richtigkeit noch für Vollständigkeit der seitens der Fluggesellschaften gemachten Angaben.

Maßgeblicher Zeitpunkt für den Rücktritt ist der Eingang bei UTAP innerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Wir empfehlen, die Stornierung schriftlich vorzunehmen, um Missverständnisse zu vermeiden. Der Rücktritt kann per E-Mail an buchung@mcflight.ch oder per Post an UTA Projekt GmbH Etzelbachstr. 48, 72336 Balingen mit Angabe der Buchungsnummer erfolgen. Für Zahlung einer etwaigen Rückerstattung/Teilrückerstattung ist es zwingend erforderlich, dass die Flugscheine im Original an UTAP gesandt werden, sofern kein elektronischer Flugschein erstellt wurde.

Da es sich bei Umbuchungen und/oder Stornierungen, welche von Ihnen als Buchenden freiwillig über UTAP veranlasst werden, um Leistungen handelt, die vom Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen und UTAP nicht umfasst sind, erhebt UTAP für die Bearbeitung von Umbuchungen und/oder Stornierungen der Leistungen sowie die Rücknahme von Flugscheinen eigene Serviceentgelte, falls die Maßnahme nicht auf einem Verschulden von UTAP beruht.

  1. Bei Stornierung von Flugtickets freiwillig durch Sie als Buchenden, nach Ticketausstellung, über UTAP, fällt, neben den Kosten nach den Bestimmungen des Leistungserbringers, ein Stornierungsentgelt in Höhe von 75 Euro / Ticket an.

  2. Im Falle einer etwaigen Umbuchung durch Sie als Buchenden, über UTAP, sofern nach den Bestimmungen und/oder Vakanzen der Fluggesellschaft möglich, wird neben den Kosten, welche durch die Bestimmungen des Leistungserbringers zu zahlen sind, ein Entgelt in Höhe von 50 Euro / Ticket erhoben.

  3. Im Falle einer möglichen Namensänderung ("Name Change") durch Sie als Buchenden über UTAP, sofern die Fluggesellschaft diesen genehmigt, wird neben den Kosten des Leistungserbringers, ein Entgelt von 100 Euro / Ticket erhoben. Dies gilt auch für geringe Abweichungen in der Schreibweise des Namens oder dem Tausch von Vor- und Nachnamen.

Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass gar kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

UTAP empfiehlt dem Buchenden den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Soweit bei den einzelnen Reisebeschreibungen oder Buchungsbestätigungen nichts anderes aufgeführt ist, gelten folgende Bedingungen:

Linienflüge und Flugangebote

Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Wir weisen darauf hin, dass in vielen Fällen eine Umbuchung oder Stornierung kostenpflichtig oder evtl. sogar überhaupt nicht möglich ist.

Hotel

Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters, welcher im Buchungsverlauf angezeigt wird.

Mietwagen

Es gelten besondere Bedingungen für Mietwagenbuchungen. Bitte lesen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Autovermieters durch.

Sonder- und Charterflüge

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträger / Servicepartner / der jeweiligen Fluggesellschaft. Alle Sonder- und Charterflüge müssen vom Kunden spätestens 48 Stunden vor Rückflug bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Veranstalter rückbestätigt werden. Erfolgt diese Rückbestätigung nicht, so besteht kein Anspruch auf Beförderung. Die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften sind verbindlich.

Zahlung

Flüge und / oder weitere touristische Leistungen sind bei Annahme Ihres Buchungsauftrages unverzüglich und vollständig zu bezahlen. Bei einer Bezahlung per Online Banking (Sofortüberweisung, Giropay) oder PayPal erfolgt die Bezahlung bereits bei der Auftragserteilung.

Bei Zahlung per Kreditkarte oder Lastschrift beinhaltet die Bekanntgabe der oder Karten- oder Bankdaten die Einwilligung zum Einzug der vereinbarten Beträge. Vom Reisenden abweichende Kreditkarteninhaber bzw. Bankkonten werden nur nach vorheriger schriftlicher oder in Ausnahmefällen (fern-) mündlicher Einwilligung des jeweiligen Konto- bzw. Karteninhabers akzeptiert.

Die angezeigten Flug- und Reisepreise werden in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen, dies erfolgt zur besseren Vergleichbarkeit und Transparenz der Angebote. Die Abrechnung der angebotenen und mit Schweizer Franken (CHF) ausgewiesenen Reisen erfolgt basierend auf dem tagesaktuellen Wechselkurs in Euro (EUR). Bitte beachten Sie, dass die tatsächlich zu bezahlenden Preise und Gebühren in Schweizer Franken (CHF) bzw. Fremdwährung vom aktuellen Wechselkurs am Tag der Abrechnung abhängen. Zudem kann Ihre Bank oder Kreditkartengesellschaft mögliche Umrechnungsgebühren und für Gebühren für den Auslandseinsatz Ihres Zahlungsmittels berechnen.

UTAP behält sich vor, nicht fristgerechte bezahlte Flüge und alle anderen nicht fristgerecht bezahlten touristischen Leistungen, nach vorheriger Mahnung, zu stornieren und damit verbundene Entgelte an den Kunden weiterzuleiten. Zu den Entgelten zählen auch zusätzliche Kosten der Fluggesellschaften oder Kreditkarteninstitute, die dem Händler im Falle einer Kreditkartenrücklastschrift entstehen. Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass weniger oder gar keine Kosten entstanden sind. Es werden lediglich die im Buchungsprozess angezeigten Zahlungsmittel akzeptiert. Vor Erhalt der vollständigen Zahlung besteht keinerlei Verpflichtung, Ihnen Tickets, Bestätigungen, Voucher oder andere Reiseunterlagen auszustellen. Der Buchende / Teilnehmer / Reisende bleibt jedoch in jedem Fall weiter verpflichtet, die vereinbarten Beträge für bestellte Reiseleistungen zu bezahlen.

UTAP behält sich vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung oder Lastschrift Retouren an Sie weiter zu berechnen. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass insoweit gar kein oder ein geringer Aufwand entstanden ist.

Entgelte für Zusatzleistungen seitens UTAP

  1. Ein Zahlartwechsel ist durch den Buchenden / Teilnehmer / Reisenden vor der Ausstellung der Flugtickets möglich, wobei als Aufwandsentschädigung für den Zahlartwechsel 15 Euro / Ticket, jedoch maximal 100 Euro / Buchung anfallen.

  2. Beauftragung von UTAP zur Bearbeitung einer Flugzeiten- oder Flugplanänderung (Umschreibung eines bereits ausgestellten Flugtickets): 25 Euro pro Person

  3. Sonderleistungen der Airlines (Sitzplatz und Sondermahlzeit): 20 Euro pro Person (zzgl. evtl. anfallender Entgelte der Fluggesellschaft). Alle Angaben ohne Garantie und vorbehaltlich der Rückbestätigung seitens der Fluggesellschaft. Bereits bestätigte Sitzplätze können jederzeit durch die Fluggesellschaft verändert werden (z.B. wegen Flugzeugwechsel). In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der entsprechenden Entgelte.

  4. Beauftragung von UTAP zur Rückabwicklung einer Flugbuchung gegenüber einer Fluggesellschaft oder einem Dritten aus sonstigen Gründen: 50 Euro pro Person

  5. Gepäck: Buchung von Gepäck 20 Euro pro Buchung (zzgl. evtl. anfallender Entgelte der Fluggesellschaft). Eine Einbuchung von Gepäck durch UTAP kann nur erfolgen, wenn dies seitens der Fluggesellschaft ausdrücklich gestattet ist. Im Falle einer ausbleibenden Gepäckbestätigung durch die Fluggesellschaft bleibt die Flugbuchung davon unberührt. Es besteht gegenüber UTAP kein Rechtsanspruch auf die Bestätigung der Gepäckmitnahme durch die Fluggesellschaft.

  6. Unterlagenversand per Post 7 Euro / Postsendung

  7. Rechnungskorrektur: 20 Euro (ein splitten der Rechnung ist nicht möglich)

Reiseunterlagen

Sofern kein E-Ticket (elektronisches, papierloses Ticket) gebucht, oder die Ausstellung eines E-Ticket nicht möglich ist, werden die Reiseunterlagen per Post zugesandt. Bei Zahlung per Überweisung werden die Reiseunterlagen nach Zahlungseingang versendet. Bei kurzfristigen Buchungen werden die Reiseunterlagen am Flughafen hinterlegt oder per Express Dienst versendet. Kosten für Versendung sowie eventuelle Hinterlegungs-Entgelte trägt der Kunde. Diese werden bei Stornierung der Reise nicht erstattet, es sei denn die Stornierung beruht auf einem Verschulden von UTAP und/oder ihren Erfüllungsgehilfen. Verloren gegangene Tickets werden gemäß den geltenden Richtlinien der Fluggesellschaft ersetzt. Für Ersatz-Tickets werden die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Entgelte erhoben. Es steht dem Kunden frei nachzuweisen, dass insoweit gar keine oder geringere Kosten entstanden sind.

Leistungen und Leistungsänderungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder aus den Angaben in der Reisebestätigung. Einen notwendig werdenden Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes, des Flugplanes, eine Umwandlung von Nonstop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandungen bzw. Umsteigeflüge behalten sich die Leistungsträger ausdrücklich vor.

Flugzeitenänderungen

Über Flugzeitenänderungen und/oder Flugannullierungen wird ausschließlich unter der bei der Buchung angegebenen Emailadresse informiert, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wir weisen darauf hin, sich alle Flüge 48 Stunden vor Antritt des Hin- und Rückfluges bei der jeweiligen Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Erfolgt diese Rückbestätigung nicht und ist die unterbliebene Rückbestätigung ursächlich für einen etwaigen Schadenseintritt, ist die Haftung von UTAP für solche Schäden ausgeschlossen.

Versicherungen

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht in den Preisen enthalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung, die wir Ihnen gerne mit vermitteln.

Visa, Pass, Zoll etc.

Jeder Teilnehmer/Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, und Visabestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilen wir Ihnen zu diesen Fragen auf Anfrage gewissenhaft Auskunft, können jedoch keine Gewähr dafür übernehmen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Teilnehmer wird daher nahe gelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen. Sofern Hinweisen auf dieser Website zu Pass-, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen Ihres Reiseziels angegeben werden, wird angenommen, dass Sie deutscher Staatsbürger sind. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte in Bezug auf diese Informationen an die für Sie zuständige Botschaft oder Konsulat.

Force Majeur

Höhere Gewalt, die ganz oder teilweise die Erfüllung der Verpflichtungen von UTAP hindert, entbindet UTAP bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung.

Missbräuchliche Nutzung

Jeder Buchende trägt das Risiko für die unbefugte Benutzung seines Passwortes. UTAP kann lediglich darauf hinweisen, dass das Passwort und der Benutzername in jedem Fall geheim zu halten sind.

Datenschutz

Der Buchungsauftrag wird unter Berücksichtigung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. UTAP verpflichtet sich, die bei der Anmeldung und bei der Nutzung von UTAP Dienstleistungen durch den jeweiligen Teilnehmer erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten lediglich zu Zwecken der Abwicklung von unter Mitwirkung von UTAP zustande gekommenen Verträgen zu nutzen und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen oder Vorschriften an außenstehende Dritte weiterzugeben. Soweit dies zur Abwicklung geschlossenen Verträgen erforderlich ist, werden die bei der Anmeldung erhobenen Teilnehmerdaten an die jeweiligen Leistungsträger weitergeleitet.

Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken

Neben der Verarbeitung Ihrer Daten zur Abwicklung Ihres Kaufs bei UTAP nutzen wir Ihre Daten auch, um mit Ihnen über Ihre Bestellungen, bestimmte Produkte oder Marketingaktionen zu kommunizieren und Ihnen Produkte oder Dienstleistungen zu empfehlen, die Sie interessieren könnten. Der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten für Werbezwecke können Sie jederzeit insgesamt oder für einzelne Maßnahmen widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Eine Mitteilung in Textform an die genannten Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Fax, Brief) reicht hierfür aus.

Bonitätsprüfung

UTAP holt bei Buchungsaufträgen mit Zahlungswunsch auf Rechnung oder Lastschrift (sofern während der Buchung als Zahlungsoption angeboten) nach Buchung und vor Annahme des Vermittlungsvertrages Bonitätsauskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien ein. Dazu werden Ihre Daten (auch, aber nicht ausschließlich die Anschriftsdaten) nach Absenden des Buchungsauftrages an folgendes Unternehmen weitergeleitet:

CEG Creditreform Consumer GmbH, Hellersbergstraße 14, 41460 Neuss; www.ceg-plus.de. Die Weitergabe der Daten erfolgt unter Berücksichtigung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gemäß BDSG §28 und § 28 b.

Weiterhin holt sich UTAP im Falle von Zahlungsausfällen weitere Bonitätsauskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien ein. Dazu werden Ihre Daten im Falle eines Forderungsausfalls an folgendes Unternehmen gesendet:

SCHUFA Holding AG Kormoranweg 5 65201 Wiesbaden

Die Weitergabe der Daten erfolgt unter Berücksichtigung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gemäß BDSG §28 und § 28 b.

Links zu anderen Websites

Diese Website enthält weitere Hyperlinks, die zu Websites fremder Anbieter führen. UTAP hat auf deren Gestaltung und Inhalte keinen Einfluss und übernimmt daher auch keine Gewähr für Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der dort bereitgestellten Informationen. UTAP distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten dieser externen Websites. Bitte richten Sie sämtliche Bedenken, die Sie im Zusammenhang mit einer solchen Website haben, an den Betreiber der jeweiligen Seite.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

UTAP behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung dieser Website mit Wirkung für Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass insoweit eine

Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten.

Streitbeilegung

  1. Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumer/odr/ zu erreichen. Die UTA Projekt GmbH nimmt derzeit nicht an diesem alternativen Verfahren zur Streitbelegung teil.

  2. Die zuständige Schlichtungsstelle für deutsche Kunden für Streitbelegungen nach § 37 Verbraucherstreitbelegungsgesetz ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. - Straßburger Str. 8 in 77694 Kehl. Die UTA Projekt GmbH nimmt derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Sonstiges

Sollte sich eine der vorstehenden Bestimmungen als unwirksam oder nicht durchsetzbar herausstellen, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. UTAP weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Vermittlung von Reiseleistungen gem. § 312 b Abs. 2 Ziffer 5 BGB nicht dem Fernabsatzgesetz unterliegt. Dies gilt insbesondere auch für den Verkauf von Flugtickets. Dies bedeutet, dass dem Kunden insoweit kein Widerrufs- und Rückgaberecht gegenüber UTAP zusteht. Für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Anmeldende/Reisende kann, soweit er Vollkaufmann ist, UTAP nur am Sitz von UTAP - in Balingen - verklagen.