Doch eine aktuelle Steuerdiskussion wirft eine Frage auf: Wird die Reise künftig teurer?
Thailand prüft eine zusätzliche Ausreisesteuer von zunächst 1’000 Baht pro Person bei der Ausreise mit dem Flugzeug zum Beispiel mit Flügen von Bangkok aus. Auch ausländische Feriengäste könnten davon betroffen sein. Beschlossen oder eingeführt ist diese neue Abgabe allerdings noch nicht. Für Ihre Reiseplanung ist deshalb wichtig, zwischen einem politischen Vorschlag und tatsächlich anfallenden Kosten zu unterscheiden.
Was bedeutet das für Reisende aus der Schweiz? Welche Mehrkosten wären denkbar? Und sollten Sie Ihren Thailand-Flug jetzt besonders schnell buchen?
Was müssen Schweizer Thailand Reisende jetzt wissen?
Muss ich die neue Ausreisesteuer bereits bezahlen?
Nein. Das Vorhaben befindet sich in der öffentlichen Konsultation. Diese läuft bis zum 29. Oktober 2026. Dieses Datum ist keine Zahlungsfrist und kein Einführungstermin.
Wären Reisende mit Schweizer Pass betroffen?
Grundsätzlich ja: Der Vorschlag soll Ausreisende unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit erfassen. Vorgesehen sind allerdings bestimmte Ausnahmen.
Wie hoch wäre die zusätzliche Belastung?
Für Flugreisen sind zunächst 1’000 Baht je steuerpflichtiger Person und Ausreise vorgesehen. Es geht nicht um einen prozentualen Aufschlag auf den gesamten Ferienpreis.
Sollte ich wegen der Meldung sofort buchen?
Unsere Empfehlung: Vergleichen Sie passende Flüge und Ihr gesamtes Ferienbudget, statt sich von einer noch nicht beschlossenen Steuer unter Zeitdruck setzen zu lassen.
Was plant Thailand genau?
Die thailändische Steuerbehörde hat Eckpunkte für ein neues Ausreisesteuergesetz veröffentlicht. Zum Einstieg soll die Abgabe ausschliesslich bei Ausreisen auf dem Luftweg erhoben werden; Ausreisen über Land und auf dem Seeweg sollen zunächst befreit bleiben. Im Vorschlag stehen 1’000 Baht pro Ausreise. Die ebenfalls genannte Summe von 5’000 Baht ist eine vorgesehene gesetzliche Obergrenze, nicht der geplante Einstiegssatz.
Für Ihre Planung lässt sich daraus vor allem eines ableiten: Es geht um eine mögliche zusätzliche Kostenposition beim Verlassen Thailands – nicht um eine tägliche Hotelsteuer und nicht um eine Abgabe, die mit jeder Feriennacht steigt.
Wie viel teurer könnten Thailand-Ferien werden?
Wenn die Abgabe in der vorgeschlagenen Form eingeführt würde, wäre zunächst mit 1’000 Baht je steuerpflichtiger Person und Ausreise per Flugzeug zu rechnen.
Für eine Reise mit einer einzigen steuerpflichtigen Ausreise ergäbe das rechnerisch:
- Eine Person: 1’000 Baht zusätzlich.
- Zwei Personen: 2’000 Baht zusätzlich.
- Vier steuerpflichtige Personen: 4’000 Baht zusätzlich.
Was bedeutet das in Schweizer Franken?
Zur Veranschaulichung: Bei einem rein angenommenen Rechenkurs von 40 Baht pro Schweizer Franken entsprächen 1’000 Baht CHF 25, für zwei Personen wären es CHF 50 und für vier Personen CHF 100. Das ist ausdrücklich keine tagesaktuelle Währungsumrechnung.
Ob eine solche Zusatzbelastung Ihre Reiseentscheidung verändert, hängt von Ihrem Budget ab. Behandeln Sie sie bei der Planung als möglichen separaten Kostenpunkt, statt den gesamten Ferienpreis pauschal höher anzusetzen.
McFlight.ch-Tipp: Vergleichen Sie die vollständige Reise für alle Mitreisenden. Entscheidend ist, was Flug, Gepäck, Unterkunft und Weiterreise zusammen kosten – nicht nur eine einzelne Gebühr.
Ab wann könnte die Ausreisesteuer gelten?
Ein verbindliches Startdatum steht noch nicht fest. Der veröffentlichte Vorschlag sieht vor, dass das Gesetz 180 Tage nach seiner Veröffentlichung im thailändischen Gesetzblatt in Kraft treten würde. Die laufende Anhörung ersetzt weder eine Verabschiedung noch diese Veröffentlichung.
Für Ihre bevorstehenden Ferien sollten Sie daher nicht von einer bereits feststehenden neuen Zahlungspflicht ausgehen. Auch die Aussage «Ab Ende Oktober werden Thailand-Flüge automatisch teurer» wäre durch den bisherigen Stand nicht gedeckt: Am 29. Oktober endet zunächst die Konsultation.
Was gilt für bereits gebuchte Thailand Flüge?
Der Vorschlag enthält eine Übergangsregel: Tickets, die vor dem Inkrafttreten gekauft wurden, sollen von der neuen Steuer ausgenommen sein, auch wenn die Ausreise erst später stattfindet. Das ist bisher jedoch Bestandteil des Vorschlags und keine abschliessend geltende Zusicherung.
Bewahren Sie Ihre Buchungs- und Ticketunterlagen auf. Sollte die Steuer tatsächlich eingeführt werden, lässt sich anhand der endgültigen Regelung und Ihrer Dokumente prüfen, was für Ihre Reise gilt.
Eine vorschnelle Umbuchung oder Annullierung allein wegen dieser Diskussion würden wir nicht empfehlen. Klären Sie zuerst, ob überhaupt eine konkrete Änderung für Ihre Buchung vorliegt.
Würde die Steuer im Flugpreis enthalten sein?
Nach dem vorgesehenen Verfahren würden Fluggesellschaften beziehungsweise ihre Ticketvermittler die Abgabe zusammen mit dem Flugpreis einziehen. Eine separate Zahlung unmittelbar vor dem Abflug wäre damit für gewöhnliche Ticketbuchungen nicht der vorgesehene Standardweg.
Für Ihren Preisvergleich wäre entscheidend, welche Abgaben im angezeigten Gesamtbetrag bereits berücksichtigt sind. Rechnen Sie eine Gebühr nicht nochmals hinzu, wenn sie im Angebot schon enthalten ist.
Bei unklaren Preisangaben hilft eine konkrete Frage: «Welche Steuern und Gebühren umfasst dieser Gesamtpreis, und welche Kosten sind noch nicht enthalten?»
Welche Ausnahmen sind vorgesehen?
Der Konsultationstext nennt unter anderem Kinder im Alter von zwei Jahren oder jünger sowie internationale Transitpassagiere, die im vorgesehenen Transitbereich bleiben, als ausgenommene Gruppen. Auch bestimmte dienstlich reisende Besatzungsmitglieder wären nicht erfasst. Die endgültigen Voraussetzungen müssten mit der späteren Regelung bestätigt werden.
Wichtig für Ihre Reiseplanung: Ein kurzer Aufenthalt in Bangkok ist nicht automatisch mit einem reinen Flughafentransit gleichzusetzen. Prüfen Sie insbesondere bei einem Stopover, einem Flughafenwechsel oder separat gebuchten Anschlüssen, wie Ihre konkrete Reise eingeordnet würde.
Was bedeutet das für eine Südostasien-Rundreise?
Der Vorschlag knüpft an jede Ausreise aus Thailand an. Daraus folgt für eine mögliche spätere Anwendung: Wer beispielsweise Thailand verlässt, danach zurückkehrt und anschliessend nochmals international ausfliegt, könnte mehr als eine steuerpflichtige Ausreise haben. Voraussetzung wäre jeweils, dass keine Ausnahme greift.
Unsere Empfehlung: Zeichnen Sie Ihre Reiseroute einmal vollständig auf. So sehen Sie nicht nur mögliche Grenzübertritte, sondern auch zusätzliche Transfers, Übernachtungen und Anschlussrisiken. Eine gute Route spart vor allem unnötige Wege.
Nicht verwechseln: Ausreisesteuer, Flughafengebühr und Tourismusabgabe
Rund um Thailand werden verschiedene Gebühren diskutiert. Für Reisende ist diese Unterscheidung wichtig, damit bestehende und mögliche künftige Kosten nicht vermischt werden.
Die bestehende Flughafengebühr
Die Passenger Service Charge, kurz PSC, ist eine andere Abgabe. An den sechs von Airports of Thailand betriebenen Flughäfen wurde sie für internationale Abflüge zum 20. Juni 2026 von 730 auf 1’120 Baht erhöht. Dazu gehören unter anderem Bangkok-Suvarnabhumi, Bangkok-Don Mueang und Phuket. Diese Gebühr wird über das Flugticket eingezogen; eine zusätzliche Zahlung am Flughafen ist dafür nicht vorgesehen.
Die jetzt diskutierte Ausreisesteuer
Die vorgeschlagenen 1’000 Baht wären eine weitere Abgabe. Sie sind nicht einfach eine andere Bezeichnung für die bestehende PSC. Daneben diskutiert Thailand gesondert eine Tourismusabgabe für die Einreise. Aus diesen unterschiedlichen Vorhaben lässt sich derzeit kein pauschaler, bereits fälliger Gesamtaufschlag für jede Thailand-Reise ableiten.
Für Ihren Flugvergleich gilt: Bereits enthaltene Gebühren nicht doppelt kalkulieren und noch nicht beschlossene Abgaben nicht als sichere Rechnung darstellen.
Warum wird über die Steuer gestritten?
Befürworter verbinden die Ausreisesteuer unter anderem mit dem Ziel, mehr Reiseausgaben im Inland zu halten. Der thailändische Reisebüroverband ATTA kritisiert dagegen die mögliche Überlagerung mehrerer Gebühren und warnt vor einer zusätzlichen Belastung für Reisende und Tourismusunternehmen.
Für Sie als Feriengast ist vor allem das Ergebnis relevant: Welche Regelung wird tatsächlich beschlossen, ab wann gilt sie und wie wird sie abgerechnet? Bis dahin sollten Sie Ihre Reise auf Basis bestätigter Leistungen und Preise planen.
Thailand-Ferien ab der Schweiz: Worauf Sie beim Flugvergleich achten sollten
Den passenden Abflughafen wählen
Für Bangkok führt McFlight.ch Flugangebote ab Zürich nach Bangkok, von Genf nach Bangkok und von Basel/Mulhouse nach Bangkok. Welche Verbindung für Sie sinnvoll ist, hängt vom Reisedatum und der konkreten Flugführung ab.
Vergleichen Sie neben dem Ticketpreis auch Ihre Anreise zum Flughafen. Rechnen Sie gegebenenfalls Bahn, Parkieren oder eine Übernachtung hinzu. Ein anderer Abflughafen lohnt sich nur, wenn das gesamte Angebot für Sie besser passt.
Gepäck und Reisezeit gemeinsam betrachten
Legen Sie vor der Suche fest, was Sie benötigen: Wie viele Koffer reisen mit? Möchten Sie ohne Umstieg fliegen? Welche Ankunftszeit passt zur Weiterreise?
Stellen Sie danach Angebote mit vergleichbaren Leistungen gegenüber. Ein günstigeres Ticket kann weniger attraktiv sein, wenn die Verbindung für Ihre Ferien unpraktisch ist oder zusätzliche Leistungen benötigt werden.
Mehrere Termine prüfen – ohne Sparversprechen
Vergleichen Sie nach Möglichkeit ein bis drei Tage vor und nach Ihrem Wunschdatum. Prüfen Sie auch, ob eine leicht veränderte Aufenthaltsdauer besser zu den verfügbaren Verbindungen passt.
Treffen Sie die Buchungsentscheidung aber nicht mit dem Gedanken, eine noch ungewisse Steuerentwicklung sicher vorwegnehmen zu können. Ein passender Flug zu einem für Sie akzeptablen Gesamtpreis ist die bessere Entscheidungsgrundlage.
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McFlight.ch Fazit: Thailand-Ferien könnten teurer werden – aber noch ist nichts entschieden
Die vorgeschlagene Ausreisesteuer ist ein Thema für Ihre Reiseplanung, aber kein Anlass für hektische Buchungen. Noch läuft die Konsultation; ein verbindlicher Einführungstermin steht nicht fest.
Vergleichen Sie deshalb das, was Sie heute konkret entscheiden können: Abflughafen, Flugzeiten, Gepäck, Unterkunft und Weiterreise. Kalkulieren Sie mögliche Zusatzkosten bewusst, ohne sie mit bereits enthaltenen Gebühren zu verwechseln.
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Steuervorschläge und Gebührenregelungen können sich ändern. Massgeblich sind die endgültig veröffentlichten Bestimmungen und die Angaben zu Ihrer konkreten Buchung.



